Zum Inhalt
RAUSCHWERKVERLAG · BERLIN
Menü
Aus Ideen werden Bücher   ·   Veröffentlichung nach Auswahl   ·   80 % für Autorinnen und Autoren   ·  
Ihr Buch beginnt mit einem Gespräch.030 92101145KI-Vorzimmer HeleneGespräch vereinbaren

Start / Zusammenarbeit

Rauschwerk Verlag · Zusammenarbeit

Mustervertrag für Autorinnen und Autoren

Muster, maßgeblich ist der unterschriebene Einzelvertrag. So sieht der Verlagsvertrag aus, den Rauschwerk mit Autorinnen und Autoren schließt. Platzhalter in eckigen Klammern werden im Einzelvertrag ausgefüllt. Das Muster ist kein Angebot und keine Rechtsberatung.

Hinweis: Dies ist ein öffentliches Muster des Rauschwerk-Verlagsvertrags. Maßgeblich ist allein der unterschriebene Einzelvertrag. Platzhalter in eckigen Klammern werden im Einzelvertrag ausgefüllt. „Autorin“ steht für Autorinnen und Autoren. Das Muster ist kein Angebot und keine Rechtsberatung. Diese Fassung enthält die Regelungen für die Zusammenarbeit am Buch. Beide Parteien prüfen und unterschreiben dieselbe Fassung im geschützten Autorenkonto. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch beide Parteien zustande.

1. Vertragspartner und Buch

Verlag: Tim-Ralf Heise, Einzelunternehmen Rauschwerk Verlag (Rauschwerk Publishing), Jessnerstraße 66, 10247 Berlin. E-Mail: verlag@rauschwerkverlag.de.

Autorin: [Name]. Anschrift: [Anschrift]. E-Mail: [E-Mail].

Gegenstand ist ausschließlich das Buch mit dem Arbeitstitel „[Arbeitstitel]“, auf Grundlage des von der Autorin eingereichten Manuskripts oder Materials und ihrer weiteren Mitteilungen und Stoffbeiträge. Eine Änderung des Titels wird gemeinsam festgehalten. Andere gegenwärtige oder künftige Bücher sind nicht erfasst. Es gibt keine allgemeine Autorenexklusivität und kein Erstangebotsrecht für weitere Bücher.

2. Leistungen und Kostenfreiheit

Der Verlag übernimmt Buchentwicklung, gemeinsame Ausarbeitung und Überarbeitung, Lektorat, Covergestaltung, Buchsatz, Veröffentlichung und laufende Erlösabrechnung. Zur Vermarktung gehören die Einrichtung der Buchangebote bei Amazon KDP, eine Präsentation auf der Verlagswebsite und die Abstimmung geeigneter weiterer Maßnahmen. Ein bestimmter Verkaufserfolg wird nicht zugesagt. Bezahlte Werbeanzeigen (zum Beispiel Amazon Ads) sind freiwillig. Wünscht die Autorin Werbeanzeigen, trägt sie das Werbebudget selbst. Höhe, Laufzeit und Kanal legt sie vorab in Textform fest; der Verlag rechnet die verbrauchten Beträge nachvollziehbar ab und erhebt darauf keinen Aufschlag. Das Werbebudget wird nicht mit der Beteiligung nach Ziffer 6 verrechnet.

Die Autorin zahlt keine Produktions-, Betreuungs- oder Veröffentlichungsgebühr und erhält keine Rechnung für diese Leistungen. Auch die Veröffentlichung selbst löst keine Zahlungspflicht aus. Arbeitszeit, Software, KI-Nutzung, Gestaltung, die Prüfung nach Ziffer 5 und vereinbarte Vermarktungsmaßnahmen werden nicht zusätzlich berechnet. Der Verlag finanziert diese Leistungen aus seinem Anteil von 20 Prozent an der vereinbarten Erlösgrundlage. Ein Vorschuss wird nicht gezahlt.

Social Media ist freiwillig. Es bestehen weder Postingpflichten noch Mindestvorgaben. Werbung ist keine Voraussetzung für die Aufnahme oder die Veröffentlichung. Zahlungen der Autorin sieht dieser Vertrag nur in zwei Fällen vor, beide auf ihren eigenen Wunsch: ein von ihr gewünschtes Werbebudget nach Absatz 1 und die vorzeitige Rechtefreigabe zum Wechsel nach Ziffer 9. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

3. Bucharbeit, Freigaben und Veröffentlichung

Grundlage ist das vorhandene Manuskript der Autorin. Der Verlag ordnet es nach einem gemeinsam abgestimmten Kapitelplan und überarbeitet es Kapitel für Kapitel. Ergänzungen entstehen aus dem, was die Autorin selbst geschrieben oder mitgeteilt hat. Die Autorin erhält die Entwürfe zur Prüfung und kann sachliche Korrekturen, Ergänzungen und Formulierungswünsche einbringen. Ihre eigene Sprache und ihre Erinnerungen bleiben die Grundlage des Textes. Unklare Erinnerungen oder fehlende Einzelheiten werden gemeinsam geklärt. Tatsachen und Dialoge werden nicht ohne Abstimmung hinzuerfunden.

Dieser Vertrag ist zugleich die schriftliche Genehmigung der Autorin für die vereinbarte Verlagsarbeit am Manuskript, einschließlich der gemeinsamen Ausarbeitung und Überarbeitung nach diesem Vertrag. Ohne diesen Vertrag findet keine Bearbeitung statt.

Text und Cover werden erst veröffentlicht, wenn die Autorin die jeweils endgültige Fassung ausdrücklich freigegeben hat. Schweigen gilt nicht als Freigabe. Fassungen und Freigabedatum werden dokumentiert. Wesentliche spätere Änderungen brauchen eine erneute Zustimmung.

Innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss stimmen die Parteien einen Arbeitsplan ab. Die Dauer des Schreibprozesses hängt vom Material und vom Tempo der Autorin ab. Die erste Veröffentlichung erfolgt in der Regel etwa vier Wochen nach Abschluss des Schreibprozesses, das heißt nach Freigabe von Text und Cover sowie Klärung erforderlicher Rechte Dritter, spätestens drei Monate danach. Eine Verlängerung wird mit Grund und neuem Termin gemeinsam in Textform vereinbart. Ist das Buch zwölf Monate nach Vertragsabschluss noch nicht erschienen, können beide Parteien die Zusammenarbeit vor Veröffentlichung in Textform beenden. Die Autorin zahlt dafür nichts. Ihr jederzeitiger kostenfreier Ausstieg vor Veröffentlichung bleibt bestehen.

4. Nutzungsrechte

Die Rechte an ihrer Geschichte und am Manuskript bleiben bei der Autorin. Sie räumt dem Verlag für die Vertragsdauer die ausschließlichen Rechte zur Veröffentlichung dieses konkreten Buches als Druckausgabe einschließlich Print-on-Demand und als E-Book in deutscher Sprache sowie in Übersetzungen in andere Sprachen ein, jeweils weltweit. Eingeschlossen ist das Recht, Übersetzungen dieses Buches anzufertigen oder anfertigen zu lassen und in diesen beiden Ausgabeformen zu veröffentlichen. Erfasst sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, soweit für diese Ausgaben erforderlich. Das Urheberrecht verbleibt bei der jeweiligen Urheberin beziehungsweise dem jeweiligen Urheber.

Der Verlag darf Druckereien, Vertriebsplattformen und technischen Dienstleistern die für diese Aufgaben erforderlichen Befugnisse einräumen. Eine weitergehende Übertragung auf einen anderen Verlag benötigt die Zustimmung der Autorin. Hörbücher, Verfilmungen, Merchandising, unbekannte Nutzungsarten und andere Bücher sind nicht umfasst.

Die konkrete Zielsprache und die geplante Veröffentlichung einer Übersetzung werden vorab mit der Autorin abgestimmt. Text- und Coverfreigaben gelten auch für jede übersetzte Ausgabe. Beherrscht die Autorin die Zielsprache nicht, organisiert der Verlag eine fachkundige sprachliche Prüfung und erläutert ihr wesentliche Anpassungen als Grundlage ihrer Freigabe. Er sichert die erforderlichen Rechte der Übersetzenden. Übersetzungskosten trägt der Verlag aus seinem Anteil. Sie werden der Autorin weder berechnet noch zusätzlich von ihrer Erlösgrundlage abgezogen. Für sämtliche erfassten Sprachfassungen gilt die Beteiligung nach Ziffer 6. Die Abrechnung weist Sprachfassung und Ausgabeform getrennt aus. Alle erfassten Sprachfassungen enden mit derselben Vertragslaufzeit. Eine spätere Übersetzung setzt keine neue fünfjährige Laufzeit in Gang. Die Ablöse nach Ziffer 9 fällt für das Buch insgesamt einschließlich der erfassten Sprachfassungen an, nicht gesondert je Sprache oder Ausgabeform.

Für die Bewerbung dieses Buches darf der Verlag das freigegebene Cover, den Buchtitel sowie abgestimmte kurze Textauszüge und eine freigegebene Kurzbiografie verwenden. Private Fotos und weitere persönliche Angaben bedürfen einer gesonderten Freigabe. Ob die Veröffentlichung unter Klarnamen oder Pseudonym erfolgt, entscheidet die Autorin vor der Veröffentlichung.

4a. Veröffentlichung über das Verlagskonto

Das Buch erscheint über das Amazon-KDP-Konto des Verlags und, soweit vereinbart, über weitere Vertriebskonten des Verlags. Der Verlag vergibt die ISBN und steht als Verlag im Impressum. Amazon ordnet jeder Ausgabe eine ASIN zu; ASIN, Produktseite, Rezensionen und Verkaufsrang gehören zum Verlagskonto und können nach den Regeln der Plattform nicht auf ein anderes Konto übertragen werden. Endet das Verlagsrecht, erscheint das Buch, falls die Autorin es weiter veröffentlichen möchte, neu in ihrem eigenen Konto oder bei einem anderen Verlag, mit neuer ISBN und neuer ASIN. Ein Anspruch auf Übertragung von ASIN, Rezensionen oder Verkaufsrang besteht nicht.

4b. Mitwirkende, Ghostwriting und Namensnennung

Setzt der Verlag Ghostwriterinnen, Ghostwriter, Lektorat, Gestaltung oder andere Mitwirkende ein, lässt er sich von ihnen schriftlich die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an ihren Beiträgen zu diesem Buch einräumen, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und zur Weiterübertragung an die Autorin nach Ziffer 10. Der Verlag stellt sicher, dass diese Rechtekette lückenlos ist.

Als Urheberin wird allein die Autorin unter dem von ihr gewählten Namen genannt. Der Verlag vereinbart mit den Mitwirkenden, dass sie für dieses Buch auf die Nennung als Urheber im Werk verzichten (§ 13 UrhG); das Recht, die Urheberschaft bei einer Bestreitung anzuerkennen, bleibt unberührt, soweit es nicht verzichtbar ist. Der Verlag selbst verzichtet auf eine Urhebernennung seiner Textbeiträge. Seine Nennung als Verlag im Impressum bleibt davon unberührt.

5. Persönliche Inhalte, Rechte Dritter und KI

Die Parteien prüfen gemeinsam, welche Namen und identifizierenden Angaben verwendet werden dürfen. Das gilt besonders für Angehörige, Freundinnen und Freunde, verstorbene Personen und andere erkennbare Personen sowie für Orte und Daten, über die Personen erkennbar werden. Bei verstorbenen Personen werden auch die Belange ihrer Angehörigen berücksichtigt. Erforderliche Einwilligungen und Anonymisierungen werden vor Veröffentlichung geklärt.

Über erkennbare Personen werden nur Tatsachen veröffentlicht, die zutreffend sind und sich belegen lassen. Niemand wird im Buch eines Verhaltens bezichtigt, das nicht durch eine rechtskräftige Entscheidung festgestellt ist. Persönliche Eindrücke und Gefühle der Autorin werden als ihre eigene Sicht kenntlich gemacht. [Projektspezifische Schutzregel für Angehörige, falls vereinbart.]

Texte Dritter, etwa Presseberichte, Briefe oder Liedtexte, werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang als Zitat oder mit Erlaubnis der Rechteinhaber übernommen. Andernfalls werden Inhalte in eigenen Worten wiedergegeben.

Fotos und andere Bilder werden nur verwendet, wenn die Rechte der Fotografin oder des Fotografen geklärt sind und die erkennbar abgebildeten Personen eingewilligt haben oder eine gesetzliche Ausnahme greift. Das gilt auch für Bilder auf dem Cover. Die Autorin nennt dem Verlag, soweit ihr bekannt, Herkunft und Urheber der Bilder.

Vor der Veröffentlichung prüft der Verlag das Buch auf Rechte Dritter und zieht bei Bedarf fachkundige Beratung hinzu. Der Autorin entstehen dadurch keine Kosten. Ergibt die Prüfung, dass eine Passage so nicht veröffentlicht werden kann, stimmen die Parteien eine Änderung ab. Der Verlag ist nicht verpflichtet, eine Passage zu veröffentlichen, die nach seiner begründeten Einschätzung Rechte Dritter verletzt. Die Autorin informiert nach bestem Wissen über Rechte Dritter. Der Verlag übernimmt die redaktionelle Prüfung. Eine pauschale Übernahme sämtlicher Haftungsrisiken durch die Autorin ist nicht vereinbart.

KI darf unterstützend für Strukturierung, Formulierung und Überarbeitung eingesetzt werden. Der Verlag bleibt für seine redaktionellen Leistungen verantwortlich. Vor der Verarbeitung nicht öffentlicher personenbezogener Inhalte informiert er über die vorgesehenen Dienste und den Verwendungszweck. Soweit erforderlich, werden eine geeignete Rechtsgrundlage und Einwilligungen eingeholt. Identifizierbare sensible Angaben, etwa zur Gesundheit, werden nicht ungeprüft an KI-Dienste übermittelt. Eine Freigabe für allgemeines Modelltraining ist nicht Teil dieses Vertrags. Gesetzliche Datenschutzpflichten bleiben bestehen.

Unveröffentlichte Inhalte und persönliche Informationen werden vertraulich behandelt. Dienstleister erhalten nur den erforderlichen Zugang. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

6. Beteiligung und Erlösgrundlage

Die Autorin erhält 80 Prozent, der Verlag 20 Prozent der diesem Buch zurechenbaren Nettoerlöse, die tatsächlich beim Verlag eingehen. Bei Amazon und anderen Plattformen ist dies der dem Buch zugeordnete Auszahlungsbetrag ohne darin gegebenenfalls enthaltene, vom Verlag abzuführende Umsatzsteuer. Plattform- und Druckkosten, die bereits in der Auszahlung berücksichtigt wurden, werden nicht nochmals abgezogen.

Bei Direktverkäufen gilt der tatsächlich vereinnahmte Buchpreis nach Abzug enthaltener Umsatzsteuer und tatsächlich entstandener, belegbarer externer Druck- und Zahlungsabwicklungskosten. Gesondert erhobene Versandentgelte und entsprechende Versandkosten bleiben außerhalb der Erlösgrundlage. Der Verlag zieht keine eigenen Produktions-, Betreuungs-, Marketing- oder KI-Kosten zusätzlich ab.

Belegbare Erstattungen und Plattformkorrekturen werden ausschließlich dem betroffenen Buch zugeordnet und getrennt ausgewiesen. Sie führen nicht zu einer Produktionsgebühr. Soweit eine spätere Korrektur bereits ausgezahlte Vergütung betrifft, wird sie nachvollziehbar mit zukünftigen Vergütungsansprüchen dieses Buches verrechnet. Eine gesonderte Rückzahlungspflicht wird hierdurch nicht vereinbart.

Die Beteiligung ist die Nettovergütung der Autorin. Soweit auf ihre Leistung rechtmäßig Umsatzsteuer anfällt, wird diese zusätzlich gezahlt. Vor der ersten Abrechnung teilt die Autorin ihren dafür maßgeblichen steuerlichen Status und die für die Auszahlung maßgebliche Bankverbindung mit. Die Parteien vereinbaren Abrechnung durch Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn. Gesetzliche Anforderungen und Widerspruchsrechte bleiben unberührt. Gesetzlich zwingende Steuerabzüge werden nur bei tatsächlicher Verpflichtung vorgenommen und ausgewiesen.

7. Abrechnung und Auszahlung

Die Abrechnung erfolgt für die Kalenderquartale. Verkaufszeitraum und Zahlungseingang werden getrennt ausgewiesen. Die Auszahlung erfolgt spätestens sieben Kalendertage nach Eingang der letzten regulär erwarteten Plattformzahlung für das jeweilige Verkaufsquartal. Der Verlag muss nicht in Vorleistung gehen.

Fehlen einzelne Zahlungen, werden bereits eingegangene Beträge spätestens drei Monate nach Quartalsende teilabgerechnet und ausgezahlt. Später eingehende Quartalsbeträge werden binnen sieben Kalendertagen nach Eingang nachgereicht. Fehlende Zahlungen dürfen die Auszahlung anderer bereits eingegangener Beträge nicht weiter verzögern.

Die Abrechnung nennt mindestens Plattform oder Vertriebskanal, Zeitraum, Erlösgrundlage, Korrekturen, Zahlungseingänge, Autorinnenanteil sowie ausgezahlte und offene Beträge. Die Autorin kann die zu ihrem Buch gehörenden Amazon-Berichte anfordern. Unterlagen werden innerhalb von 14 Kalendertagen bereitgestellt, soweit sie vorliegen. Andernfalls werden Grund und erwarteter Termin genannt. Fremde Autorendaten werden geschützt. Ein auf ihr Buch begrenzter Auszug wird als Auszug bezeichnet. Eine nachvollziehbare Prüfung der Originaldaten wird ermöglicht. Gesetzliche Auskunftsrechte bleiben unberührt.

7a. Finanzieller Ansprechpartner (optional)

[Nur falls vereinbart: Benennung einer dritten Person für Abrechnungskorrespondenz über eine gesonderte, jederzeit widerrufliche Vollmacht. Sie überträgt keine Urheber- oder Verlagsrechte.]

8. Laufzeit und Beendigung

Der Vertrag beginnt mit beiderseitiger Annahme der Abschlussfassung. Vor der ersten Veröffentlichung kann die Autorin jederzeit in Textform kostenfrei aussteigen. Eingeräumte ausschließliche Rechte fallen dann an sie zurück. Die bis dahin geleistete Verlagsarbeit wird nicht in Rechnung gestellt.

Ab der ersten Veröffentlichung beträgt die Laufzeit fünf Jahre. Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine Partei spätestens drei Monate vor Ablauf in Textform kündigt. Mit Ablauf enden die hier eingeräumten ausschließlichen Verlagsrechte ohne Ablöse. Ein vorzeitiger freiwilliger Wechsel ist nach Ziffer 9 möglich.

Gesetzliche Kündigungs- und Rückrufrechte, insbesondere wegen Nichtausübung, sowie die Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Bei behebbaren Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Anforderungen an Abhilfeaufforderung und Fristsetzung.

Stellt der Verlag den Vertrieb dauerhaft ein, gibt er die betroffenen Rechte ohne Ablöse frei. Ist keine vereinbarte Ausgabe sechs Monate lang regulär lieferbar und stellt der Verlag die Lieferbarkeit trotz Aufforderung nicht binnen weiterer vier Wochen wieder her, kann die Autorin den Vertrag in Textform ohne Ablöse beenden. Dies gilt nicht, soweit sie die fehlende Lieferbarkeit überwiegend selbst verursacht hat. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Freiwillige vorzeitige Rechtefreigabe für einen Wechsel

Möchte die Autorin das bereits veröffentlichte Buch vor dem regulären Vertragsende selbst oder bei einem anderen Verlag veröffentlichen, kann sie eine vorzeitige Freigabe der nach diesem Vertrag eingeräumten ausschließlichen Rechte für dieses Buch gegen eine einmalige Ablöse von insgesamt 3.000 Euro verlangen. Der Betrag umfasst eine gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer. Die Ablöse ist pauschal. Sie deckt vor allem die Marketingkosten, die der Verlag in das Buch investiert hat und die nicht Teil der Buchproduktion sind; ein Einzelnachweis dieser Kosten wird nicht geschuldet. Bereits erzielte Einnahmen und Verlagsanteile werden nicht angerechnet. Mit der Freigabe gelten die Regeln der Ziffer 10 zur Übergabe aller Rechte, des Covers und der Dateien.

Eine bloße Anfrage, die Veröffentlichung oder die laufende Zusammenarbeit lösen keine Zahlung aus. Vor einer zahlungspflichtigen Freigabe halten beide Parteien in einer gesonderten Vereinbarung das Buch, den Gesamtbetrag, die betroffenen Rechte und den Wechselstichtag ausdrücklich fest. Der Verlag ist verpflichtet, die Freigabe zu diesen Bedingungen zu ermöglichen. Die Zahlung ist frühestens 14 Tage nach Zugang dieser beiderseits bestätigten Vereinbarung und einer Rechnung fällig. Die Freigabe wird mit Zahlungseingang wirksam. Der Wechselstichtag kann nicht davor liegen.

Diese zusätzliche Wechselmöglichkeit schränkt weder den kostenfreien Ausstieg vor Veröffentlichung noch die reguläre Beendigung zum Laufzeitende oder gesetzliche Kündigungs- und Rückrufrechte ein. Für diese Fälle wird die Ablöse nicht verlangt. Sie ist keine nachträgliche Produktionsrechnung und keine Vertragsstrafe.

10. Abwicklung und Dokumente

Bei Ende der Veröffentlichungsrechte veranlasst der Verlag spätestens binnen 14 Kalendertagen die Einstellung neuer Verkäufe über seine Vertriebskonten und informiert über technische Umsetzungsfristen der Plattformen. Nach dem Rechteende werden keine neuen Druckaufträge ausgelöst. Ein Abverkauf vorhandener Bestände bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Bereits erworbene Kundenzugänge werden berücksichtigt, soweit sie rechtlich fortbestehen.

Noch eingehende Bucherlöse werden weiterhin nach Ziffern 6 und 7 abgerechnet.

Endet das Verlagsrecht, gleich aus welchem Grund, einschließlich der vorzeitigen Freigabe nach Ziffer 9, gehen alle Rechte an Text, Cover und Dateien dieses Buches auf die Autorin über. Im Einzelnen räumt der Verlag der Autorin ohne zusätzliche Vergütung die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein an (a) allen Textbeiträgen des Verlags und der von ihm eingesetzten Mitwirkenden, einschließlich Ghostwriting-Anteilen und Übersetzungen, (b) dem Cover und den Gestaltungsentwürfen sowie (c) Satz- und Layoutdateien. Die eingeräumten ausschließlichen Rechte nach Ziffer 4 fallen zurück. Nur der Amazon-Platz nach Ziffer 4a (ASIN, Produktseite, Rezensionen, Verkaufsrang) und die vom Verlag vergebene ISBN bleiben beim Verlag.

Binnen 14 Kalendertagen nach Rechteende liefert der Verlag die Dateien: die freigegebene Textfassung in einem gängigen bearbeitbaren Format, die Druck- und E-Book-Dateien, die offenen Cover- und Satzdateien sowie eine Liste der verwendeten Schriften und Bilder mit Lizenzangaben.

Soweit Lizenzen Dritter, etwa für Schriften oder Stockbilder, eine Weitergabe nicht zulassen, verschafft der Verlag der Autorin die Nutzung, wenn die Lizenz das ermöglicht, oder ersetzt die betroffenen Elemente vor der Übergabe ohne Kosten für die Autorin durch gleichwertige frei nutzbare Elemente. Ist beides nicht möglich, weist der Verlag die betroffenen Elemente und die Bezugsquelle in der Liste aus, damit die Autorin eine eigene Lizenz erwerben kann. Rechte Dritter an eingebrachten Fotos bleiben unberührt.

Die Autorin erhält einen persönlichen Zugang zum Autorenkonto. Dort werden die Abschlussfassung, Abschlussnachweise und Abrechnungen ihrem Projekt zugeordnet. Zugriff erhalten nur sie und berechtigte Personen des Verlags. Entwürfe werden von abgeschlossenen Verträgen unterschieden. Angenommene Fassungen werden nicht überschrieben. Falls eine Portal-Funktion noch nicht verfügbar ist, stellt der Verlag die Unterlagen bis dahin direkt und geschützt bereit. Zahlung und Auskunft hängen nicht von der Portalverfügbarkeit ab. Bei Vertragsende erhält die Autorin einen vollständigen Download ihrer Vertrags- und Abrechnungsunterlagen.

11. Abschluss und Änderungen

Beide Parteien erhalten diese Fassung mit Versionsnummer und Datum. Der Abschluss erfolgt im geschützten Autorenkonto. Dort können beide Parteien die vollständige Fassung vor der Bestätigung einsehen und herunterladen. Jede Partei bestätigt unter ihrem eigenen Zugang durch Eingabe ihres vollständigen Namens, eine nicht vorausgewählte Zustimmungserklärung und die Schaltfläche zur Unterschrift ausdrücklich genau diese Fassung. Ein optionales gezeichnetes Unterschriftsbild ergänzt die Bestätigung und ersetzt sie nicht. Die Bestätigungen werden mit Vertragsversion, Prüfsumme der Datei, Kontozuordnung und serverseitigem Zeitpunkt protokolliert. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn beide Parteien dieselbe Fassung bestätigt haben. Beide erhalten anschließend die Vertragsdatei mit Abschlussnachweis zum Download. Dieser Ablauf ist eine einfache elektronische Bestätigung, keine qualifizierte elektronische Signatur. Datei und Bestätigungen werden unverändert aufbewahrt.

Jede inhaltliche Änderung erfordert eine neue Version und erneute Bestätigungen.

Änderungen werden nachvollziehbar vereinbart und dokumentiert. Individuelle Vereinbarungen und gesetzliche Formvorgaben bleiben maßgeblich. Es gilt deutsches Recht. Zwingender gesetzlicher Schutz bleibt unberührt. Ein abweichender Gerichtsstand wird nicht vereinbart.

Bankverbindung und steuerliche Angaben werden geschützt für die Abrechnung erhoben und müssen nicht öffentlich oder in einem frei zugänglichen Dokument stehen.

Unterschriften im Autorenkonto

Jede Partei unterschreibt diese Fassung in ihrem eigenen Zugang im Autorenkonto. Unterschrift, vollständiger Name, Datum und Vertragsversion werden zusammen dokumentiert.

Mustervertrag als PDF herunterladen · Konditionen auf einen Blick

Stand: 10. Oktober 2026 · Verleger: Tim-Ralf Heise, Rauschwerk Verlag, Berlin.