Wovon wird die Beteiligung berechnet?
Der Verkaufspreis eines Buches, die von Amazon gemeldeten Tantiemen und die vertragliche Erlösbasis sind unterschiedliche Größen. Ein Prozentsatz allein beantwortet deshalb noch nicht, welcher Betrag bei Ihnen ankommt.
Für eine nachvollziehbare Vereinbarung müssen der Autoranteil und seine Berechnungsgrundlage zusammen feststehen: Welche Plattformerlöse zählen dazu? Wie werden Erstattungen behandelt? Sind weitere Abzüge vereinbart, und wenn ja, welche? Bereits berücksichtigte Druck- oder Plattformkosten müssen bei der Rechnung erkennbar sein, damit sie nicht versehentlich doppelt abgezogen werden.
Auszahlungsbetrag an den Autor = vereinbarte Erlösbasis × vereinbarter Autoranteil
Eine allgemeingültige Quote oder Erlösdefinition veröffentlichen wir derzeit nicht. Maßgeblich ist die Berechnung in Ihrem schriftlichen Verlagsvertrag.
Wann und mit welchem Nachweis wird abgerechnet?
Abrechnungsrhythmus, Auszahlungsfrist und Nachweise gehören in den Vertrag. Aus dem Auszahlungsrhythmus von Amazon lässt sich kein eigener Auszahlungstermin des Verlags ableiten.
Damit Sie eine Abrechnung prüfen können, sollten Buch und Ausgabe, Abrechnungszeitraum, verkaufte Einheiten, Erstattungen, Plattformerlöse, vereinbarte zusätzliche Abzüge und Ihr Anteil getrennt ausgewiesen sein. Ebenso muss klar sein, wer das Veröffentlichungskonto führt und die Plattformberichte erhält.
Muss ich Werbung bezahlen?
Werbung ist optional und keine Aufnahmebedingung. Werbebudget und Betreuung werden vorab gesondert vereinbart. Diese Vereinbarung muss auch festhalten, wer die Kosten trägt und ob sie bei der Erlösabrechnung berücksichtigt werden.
Die Veröffentlichung eines Buches allein garantiert weder Absatz noch Gewinn. Eine Werbekampagne ändert daran nichts.
Kann beim Ausstieg eine Zahlung entstehen?
Keine Produktionsrechnung bei Aufnahme bedeutet nicht automatisch einen kostenfreien Ausstieg. Ob bei einer Kündigung eine Erstattung vorgesehen ist, wann sie anfällt und wie hoch sie höchstens sein kann, muss der individuelle Vertrag beantworten.
Prüfen Sie dafür gemeinsam Kündigungsfrist, Mindestlaufzeit, mögliche Erstattung, deren Obergrenze und weitere etwaige Zahlungspflichten. Eine pauschale Rückzahlungssumme oder verbindliche Kostenobergrenze ist hier nicht zugesagt. Auch Schlussabrechnung und noch ausstehende Plattformzahlungen gehören in die Ausstiegsregelung.
Wie Rechte und Dateien damit zusammenhängen, erklärt Vertrag und Rechte.
Ihre Konditionen vor Arbeitsbeginn klären
Bringen Sie offene Fragen zur Berechnungsgrundlage, zu Kosten und zur Abrechnung ins Projektgespräch mit. Verbindlich werden die individuell vereinbarten Konditionen im Vertrag. Den gesamten Weg finden Sie unter Zusammenarbeit.
Stand: 19. September 2026 · Ansprechpartner: das Rauschwerk-Team. Individuelle Konditionen werden vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart.