Welche Rechte sind Gegenstand der Zusammenarbeit?
Print, E-Book, Hörbuch, Übersetzungen und weitere Verwertungen sind einzeln zu betrachten. In die Vereinbarung gehören die jeweiligen Formate, Sprachen, Länder, Dauer und die Frage, ob Rechte ausschließlich eingeräumt werden. Auch die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte und Nebenrechte müssen eindeutig beschrieben sein.
Ebenso wichtig ist der Bezug auf das konkrete Werk: Betrifft die Vereinbarung nur dieses Buch oder auch weitere Veröffentlichungen? Ein Buchprojekt über Musik ist kein selbsterklärender Vertrag über Musikrechte, Aufnahmen oder eine Artist-Marke. Eine solche Abgrenzung muss aus dem Vertrag hervorgehen.
Wer entscheidet über Inhalt, Cover und Veröffentlichung?
Die Vereinbarung sollte ausdrücklich benennen, wer über Titel, Cover, Autorenprofil, Inhalt, Verkaufspreis, Neuauflagen und spätere Änderungen entscheidet. Besprechen Sie, welche Fassungen Sie prüfen, welche Freigaben erforderlich sind und wie mit fachlichen Einwänden umgegangen wird.
Ein pauschales Freigaberecht für jede Entscheidung lässt sich aus der Website nicht ableiten. Der Umfang Ihrer Mitsprache gehört in den Vertrag. Zum redaktionellen Ansatz lesen Sie Qualität und KI.
Was geschieht bei einer Kündigung?
Kündigungsfrist, Mindestlaufzeit und etwaige Erstattung müssen zusammen mit dem Ende der Nutzungsrechte geregelt sein. Eine klare Ausstiegsregelung beantwortet, wann welche Rechte zurückfallen, ob dafür Bedingungen gelten, wann die Verwertung endet und wie noch offene Erlöse abgerechnet werden.
Ein automatischer, vollständiger Rechte-Rückfall zu einem beliebigen Zeitpunkt wird hier nicht zugesagt. Auch mögliche Kosten und ihre Obergrenze müssen sich aus der Vereinbarung ergeben. Mehr dazu: Kosten beim Ausstieg.
Was ist mit Buchdateien, Cover und Lizenzen?
Die Vereinbarung muss die Übergabe nutzbarer Buchdateien und gegebenenfalls bearbeitbarer Ausgangsdateien ausdrücklich berücksichtigen. Bei Cover, Bildern, Schriften und anderen lizenzierten Bestandteilen ist zusätzlich zu klären, welche Nutzung nach Vertragsende möglich ist. Rechte am Text und die Nutzbarkeit sämtlicher Gestaltungsdateien sind unterschiedliche Fragen.
Bleiben KDP-Konto, ISBN und Amazon-Listing erhalten?
Amazon KDP ist unser regulärer Veröffentlichungsweg. Wer das Konto führt, Buchdaten verwaltet und Plattformabrechnungen erhält, gehört in die Projektvereinbarung. Ein Vertragsende überträgt nicht automatisch ein KDP-Konto.
Amazon unterscheidet eine kostenlose KDP-ISBN von einer eigenen ISBN. Die kostenlose Variante ist an die Veröffentlichung über KDP gebunden; für E-Books verlangt KDP keine ISBN. Welche ISBN und welches Imprint verwendet werden, sollte vor der Veröffentlichung feststehen. Quelle: Amazon KDP: Eine ISBN erhalten.
Für einen späteren Wechsel müssen ISBN, Dateien und Produktlisting getrennt betrachtet werden. Den unveränderten Fortbestand eines Listings oder die Mitnahme von Rezensionen versprechen wir nicht. Zusätzlicher Vertrieb über Fachgeschäfte ist eine gesondert vereinbarte Möglichkeit.
Wer trägt Verantwortung für Rechte und Aussagen?
Quellen, Bildrechte, Persönlichkeitsrechte und Aussagen im Buch betreffen auch ein KI-gestütztes Projekt. Aufgaben bei Prüfung und Freigabe sowie die Haftungsverteilung müssen zur tatsächlichen Zusammenarbeit passen und im Vertrag geregelt sein. Die Verwendung einer KI beantwortet diese Fragen nicht von selbst.
Vertragsfragen im Projektgespräch klären · Zur Übersicht Zusammenarbeit
Stand: 19. September 2026 · Ansprechpartner: das Rauschwerk-Team. Individuelle Konditionen werden vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart.