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VG Wort für Selfpublisher

· Redaktion Rauschwerk Verlag · keine Rechtsberatung

Die VG Wort sammelt Geld für gesetzlich erlaubte Nutzungen von Texten — Privatkopien, Speichern, Ausdrucken — und schüttet es an Urheber und Verlage aus. Selfpublisher können bei erfüllten Vertrags-, Melde- und Vergütungsvoraussetzungen teilnehmen. Eine korrekte Meldung allein garantiert keine Ausschüttung. Seit 2026 ist METIS (Online/E-Books) neu geschnitten: Zugriffsausschüttung mit Zählmarken und Verbreitungsausschüttung ohne. Dieser Text sortiert, was für Amazon- und Blog-Autoren praktisch zählt. Verbindlich sind Vertrag, Verteilungsplan und das Portal T.O.M. — nicht dieser Artikel.

Redaktion: Rauschwerk-Team · Redaktionell geprüft am

Kurzentscheidung

SituationWeg
Eigener Blogtext mit ZählmarkeZugriffsausschüttung: Mindestzugriff und weitere Voraussetzungen prüfen.
Text ohne Marke auf Website mit markierten TextenVerbreitungsausschüttung nur in einer der vier Kategorien; Sonderregel für eigene Texte auf eigener Website beachten.
E-Book ab 2026 als EPUB/PDF mit ISBN oder DOI, ohne hartes DRMPassenden Meldeweg und Verbreitung prüfen; Meldung garantiert keine Auszahlung.
Werk mit hartem DRMFür dieses Werk keine Meldung in der Verbreitungsausschüttung.
Noch kein WahrnehmungsvertragVertrag und T.O.M.-Zugang zuerst klären.

Warum das für Selfpublisher zählt

Viele denken: „Ich verkaufe über KDP, fertig.“ Die VG Wort ist ein zweiter Geldstrom, der nicht von Amazon kommt. Er hängt nicht an deinen Tantiemen, sondern daran, dass Texte kopierrelevant genutzt werden dürfen und die VG Wort dafür Lizenzen und Geräteabgaben einzieht. Wer nie meldet, verzichtet. Wer meldet, ohne die Regeln zu kennen — falsches Format, hartes DRM, kein Vertrag —, verschenkt Zeit. Wir führen einen eigenen Katalog und behandeln METIS wie Buchhaltung: einmal sauber eingerichtet, jährlich abgearbeitet.

Der Einstieg: Vertrag und T.O.M.

Ohne Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort keine Ausschüttung. Danach brauchst du Zugang zum Online-Service-Portal T.O.M. (Texte Online Melden) — Meldungen laufen nur noch elektronisch, Papierformulare nicht. Registrierung einmalig; jedes Werk einzeln melden. Hotline und Hilfeseiten unterhält die VG Wort selbst; bei Unklarheiten dort nachfragen, nicht in Foren raten.

Zwei METIS-Wege seit 2026

Es gibt keinen pauschalen Ausschluss beider Verfahren für sämtliche Texte einer Website im selben Jahr. Laut Anleitung V1.2 können einzelne Texte ohne Zählmarke auch dann zur Verbreitungsausschüttung gemeldet werden, wenn andere Texte derselben Website Zählmarken tragen. Dafür müssen sie in eine der vier zugelassenen Kategorien fallen und die weiteren Voraussetzungen erfüllen.

Vier zugelassene Kategorien

Für eigene Texte auf der eigenen Website nennt die VG-WORT-FAQ weiterhin die Einschränkung auf ein Verfahren je Autor, Seite und Meldejahr. Diese besondere Angabe ist von der Regel für einzelne unmarkierte Texte auf Websites mit Zählmarken zu unterscheiden. Bei dieser eigenen Mischkonstellation den zulässigen Meldeweg in T.O.M. beziehungsweise mit der VG WORT klären; eine allgemeine Freigabe für parallele eigene Meldungen folgt aus V1.2 nicht.

Eine mögliche oder erfolgreich übermittelte Meldung ist noch keine Vergütungszusage. Die VG WORT prüft die Kriterien bei der Meldung oder anschließend. Für E-Books nennt V1.2 alternativ 50 Verkäufe im Kalenderjahr über media control oder fünf KVK-Standorte in zwei Verbundkatalogen; drei Standorte in zwei Verbundkatalogen führen zu 50 Prozent der Ausschüttung. Bei Online-Zeitschriften werden mindestens zwei aktuelle Zugänge über deutsche Bibliotheken anhand der ZDB geprüft. Ein beliebiger Blogartikel ohne Marke fällt nicht allein deshalb in die Verbreitungsausschüttung.

Grundsätzlich sind 1.800 Zeichen einschließlich Leerzeichen erforderlich. V1.2 nennt als Ausnahme Gedichte in E-Book-Anthologien; für die Zugriffsausschüttung gelten eigene Lyrikregeln. Hartes DRM schließt die Verbreitungsmeldung aus.

Bestätigung zur KI-Nutzung

Vor dem Absenden muss bestätigt werden, dass der Text nicht ausschließlich mit Hilfe von KI erstellt wurde. Diese Bestätigung ersetzt weder die übrigen Meldevoraussetzungen noch die Prüfung der Vergütung. Sie ist keine pauschale Freigabe für jeden nachträglich bearbeiteten KI-Text.

Grundlage: VG-WORT-Anleitung Verbreitungsmeldung V1.2, Seiten 4–7 und 13–15 und METIS-FAQ, geprüft am 21. September 2026.

Blog und Website: Zählmarken

Wer regelmäßig eigene Artikel veröffentlicht, fährt mit der Zugriffsausschüttung am klarsten: Zählmarken in T.O.M. bestellen, in jeden meldefähigen Artikel einbauen, Zugriffe laufen lassen, melden wenn die Schwelle erreicht ist. Die Marke zählt anonymisierte Aufrufe — sie ist kein Marketing-Tracker für Leserprofile. Gastbeiträge ohne Marke kommen nur innerhalb der oben genannten vier Kategorien und unter deren Voraussetzungen für die Verbreitungsausschüttung infrage.

E-Books und KDP

Für die Verbreitungsausschüttung kommen ganze E-Books ab Erscheinungsjahr 2026 als EPUB oder PDF mit ISBN oder DOI und ohne hartes DRM infrage. Wasserzeichen gelten laut Anleitung nicht als ausschließender Kopierschutz. Werden EPUB und PDF veröffentlicht, müssen beide Ausgaben mit ihrer jeweiligen Kennnummer gemeldet werden. Die ISBN der Druckausgabe oder eine Amazon-ASIN ersetzt diese Angaben nicht. Eine vorhandene Verlagsmeldung und den passenden Meldeweg zuerst in T.O.M. prüfen.

Die ISBN-Suche greift auf das VLB zu. V1.2 kündigt die Eingabe von E-Books mit ISBN ohne VLB-Eintrag für etwa April 2026 an; diese Ankündigung belegt keine aktuell freigeschaltete Funktion im persönlichen Zugang. Fehlt die Eingabemöglichkeit, den Fall mit dem METIS-Support klären. Die Vergütung wird anhand der anerkannten Verbreitungsdaten geprüft; ein KDP-Dashboardwert allein ist keine Ausschüttungszusage.

Die ISBN-Zuordnung und der Vergleich KDP oder BoD helfen bei der Ausgabeplanung.

Was die VG Wort nicht ist

Sie ersetzt kein Lektorat, keine Buchpreisbindung, keine Steuerberatung und keine Künstlersozialkasse. Sie ist keine Einkommensgarantie und keine Qualitätsprüfung. Sie zahlt nicht „fürs Online-Stellen an sich“, sondern für die gesetzlich erlaubte Weiterverwertungssituation hinter dem Text. Wer das verwechselt, ist enttäuscht — wer es als jährlichen Verwaltungsschritt behandelt, holt ab, was ihm zusteht.

Kurze Checkliste

  1. Wahrnehmungsvertrag unterzeichnen
  2. T.O.M. einrichten
  3. Blog/Wissen: Marke am konkreten Text, zulässige Kategorie und gegebenenfalls Sonderregel für eigene Website prüfen
  4. E-Books ab 2026: Format, DRM, ISBN oder DOI und Beteiligte erfassen; Vergütung gesondert prüfen
  5. Meldeschluss 31. März im Kalender
  6. Aktuelle Regeln lesen und bestätigen, dass der Text nicht ausschließlich mit Hilfe von KI erstellt wurde

Produktion und Metadaten nicht allein stemmen? Wir bauen Bücher — vom Manuskript bis zum lieferbaren Titel.

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Häufige Fragen

Brauche ich als Selfpublisher die VG Wort?

Zum Veröffentlichen ist ein Wahrnehmungsvertrag nicht erforderlich. Für eine Teilnahme an VG-WORT-Ausschüttungen braucht es den Vertrag und die Voraussetzungen des jeweiligen Bereichs. Ein korrekt gemeldetes Werk führt nicht automatisch zu einer Auszahlung.

Was ist der Unterschied zwischen Zugriffs- und Verbreitungsausschüttung?

Die Zugriffsausschüttung beruht auf Zählmarken und erreichten Mindestzugriffen. Die Verbreitungsausschüttung betrifft bestimmte Werke ab 2026 ohne Marke am betreffenden Text: E-Books mit ISBN oder DOI, Beiträge in qualifizierenden Online-Zeitschriften, Texte auf zugelassenen Senderseiten oder IVW-gelisteten Domains. Andere markierte Texte derselben Website schließen sie nicht pauschal aus. Für eigene Texte auf eigener Website nennt die FAQ eine gesonderte Einschränkung je Autor, Seite und Meldejahr; diesen Fall vorab in T.O.M. oder mit der VG WORT klären. Meldefähigkeit und Vergütung werden getrennt geprüft.

Kann ich mein Amazon-KDP-E-Book bei der VG Wort melden?

Zu prüfen sind Erscheinungsjahr ab 2026, EPUB oder PDF, ISBN oder DOI der jeweiligen E-Book-Ausgabe, fehlendes hartes DRM sowie eine mögliche Verlagsmeldung. Gemeldet wird das ganze E-Book. T.O.M. führt durch den passenden Meldeweg. Ob Geld ausgezahlt wird, hängt zusätzlich von der geprüften Verbreitung ab; Amazon-Veröffentlichung und Meldung allein genügen nicht.

Wie lang muss ein Blogtext sein?

Grundsätzlich mindestens 1.800 Zeichen einschließlich Leerzeichen. Für die Verbreitungsausschüttung nennt V1.2 als Ausnahme Gedichte in E-Book-Anthologien. Für die Zugriffsausschüttung gelten eigene Lyrikregeln. Die Textlänge allein macht einen beliebigen Blogbeitrag nicht zur Verbreitungsausschüttung meldefähig.

Wann ist Meldeschluss?

Für die reformierte METIS-Ausschüttung gilt der 31. März, erstmals 2027. Die Verbreitungsausschüttung beginnt mit Erscheinungsjahr 2026. Übergangsregeln für ältere Zugriffsjahre sind gesondert zu prüfen.

Welche Bestätigung ist bei KI-Unterstützung erforderlich?

Vor dem Absenden ist zu bestätigen, dass der Text nicht ausschließlich mit Hilfe von KI erstellt wurde. Auch danach müssen alle übrigen Melde- und Vergütungsvoraussetzungen erfüllt sein. Eine Auszahlung oder die Eignung eines nur nachbearbeiteten KI-Textes ist damit nicht zugesagt.


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Quellen: VG WORT, Anleitung Verbreitungsmeldung V1.2 (04.03.2026), METIS-FAQ. Verfahrensabgleich: 21.09.2026.

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