RAUSCHWERKVERLAG

Start Autoren-Wissen VG Wort für Selfpublisher — METIS, Zählmarken und E-Books

VG Wort für Selfpublisher — METIS, Zählmarken und E-Books

Stand 2026-08-23 · Aus der Praxis von 150+ eigenen Veröffentlichungen


Die VG Wort sammelt Geld für gesetzlich erlaubte Nutzungen von Texten — Privatkopien, Speichern, Ausdrucken — und schüttet es an Urheber und Verlage aus. Selfpublisher gehören dazu, sobald sie einen Wahrnehmungsvertrag haben und ihre Texte oder E-Books korrekt melden. Seit 2026 ist METIS (Online/E-Books) neu geschnitten: Zugriffsausschüttung mit Zählmarken und Verbreitungsausschüttung ohne. Dieser Text sortiert, was für Amazon- und Blog-Autoren praktisch zählt. Er ist Erfahrungsbericht und Orientierung an den öffentlichen Angaben der VG Wort — keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Vertrag, Verteilungsplan und das Portal T.O.M.

Warum das für Selfpublisher zählt

Viele denken: „Ich verkaufe über KDP, fertig." Die VG Wort ist ein zweiter Geldstrom, der nicht von Amazon kommt. Er hängt nicht an deinen Tantiemen, sondern daran, dass Texte kopierrelevant genutzt werden dürfen und die VG Wort dafür Lizenzen und Geräteabgaben einzieht. Wer nie meldet, verzichtet. Wer meldet, ohne die Regeln zu kennen — falsches Format, hartes DRM, kein Vertrag —, verschenkt Zeit. Wir führen einen eigenen Katalog und behandeln METIS wie Buchhaltung: einmal sauber eingerichtet, jährlich abgearbeitet.

Der Einstieg: Vertrag und T.O.M.

Ohne Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort keine Ausschüttung. Danach brauchst du Zugang zum Online-Service-Portal T.O.M. (Texte Online Melden) — Meldungen laufen nur noch elektronisch, Papierformulare nicht. Registrierung einmalig; Melden jedes Werkes einzeln. Die VG Wort unterhält Hotline und Hilfeseiten; bei Unklarheiten dort nachfragen, nicht in Foren raten.

Zwei METIS-Wege seit 2026

Für Internettexte und E-Books gibt es zwei Ausschüttungen. Sie schließen sich für dieselbe eigene Website und dasselbe Meldejahr aus — du wählst den passenden Weg, nicht beides parallel für dieselbe Seite.

Meldefähig sind zusammenhängende Texte ab 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen. Lyrik darf kürzer sein (mit Jahresobergrenzen). Text muss als stehender Text vorliegen — nicht als Video oder Audio. Formate: HTML/XHTML, PDF, ePub. Hartes DRM (technischer Kopierschutz) schließt die Meldung aus; nach Kauf oder Login ohne solchen Schutz kann auch Bezahltes meldefähig sein.

Blog und Website: Zählmarken

Wer regelmäßig eigene Artikel veröffentlicht, fährt mit der Zugriffsausschüttung am klarsten: Zählmarken in T.O.M. bestellen, in jeden meldefähigen Artikel einbauen, Zugriffe laufen lassen, melden wenn die Schwelle erreicht ist. Die Marke zählt anonymisierte Aufrufe — sie ist kein Marketing-Tracker für deine Leserprofile. Gastbeiträge ohne eingebaute Marke können je nach Lage in die Verbreitungsausschüttung fallen; Details regelt die aktuelle FAQ der VG Wort.

Praktische Hausregel bei uns: Jeder längere Wissenstext bekommt die Marke beim Publish, nicht „irgendwann später". Nachträglicher Einbau rettet das vergangene Kalenderjahr nicht.

E-Books und KDP

E-Books (ePub und/oder PDF) ohne hartes DRM können über die Verbreitungsausschüttung gemeldet werden, wenn sie ab 2026 erschienen sind und der Verlag nicht bereits über Zählmarken meldet — dann kann der Autor selbst melden. Beide Formate brauchen die jeweilige e-ISBN, falls beides angeboten wird. Ob eine Ausschüttung folgt, hängt an den Verbreitungskriterien der VG Wort; öffentlich genannt werden unter anderem Nachweise über Verkaufszahlen in Deutschland oder Listungen in Katalogen (etwa über den Karlsruher Virtuellen Katalog). Zahlen und Schwellen können sich ändern — vor der Meldung die aktuelle VG-Wort-Seite und T.O.M. lesen.

Für den Alltag bei Amazon heißt das: DRM-Einstellungen und Formatwahl sind nicht nur Leserfragen, sondern METIS-Fragen. Wer nur im Kindle-Ökosystem mit hartem Schutz arbeitet, steht für diese Ausschüttung oft schlecht da. Wer ohnehin eine eigene ISBN-Strategie und saubere Dateien führt, hat die bessere Ausgangslage — und wer den Titel auch im Handel denkt, kennt die Logik aus dem Kanalvergleich.

Was die VG Wort nicht ist

Sie ersetzt kein Lektorat, keine Preisbindung, keine Steuerberatung und keine Künstlersozialkasse. Sie ist keine Garantie für Einkommen und keine Qualitätsprüfung deines Textes. Sie zahlt nicht „fürs Online-Stellen an sich", sondern für die gesetzlich erlaubte Weiterverwertungssituation hinter dem Text. Wer das verwechselt, ist enttäuscht — wer es als jährlichen Verwaltungsschritt behandelt, holt ab, was ihm zusteht.

Kurze Checkliste

Sie wollen Produktion und Metadaten nicht allein stemmen? Wir bauen Bücher — vom Manuskript bis zum lieferbaren Titel.

Projekt anfragen

Häufige Fragen

Brauche ich als Selfpublisher die VG Wort?

Nicht zwingend zum Veröffentlichen — aber ohne Wahrnehmungsvertrag und Meldung über T.O.M. fließt keine METIS-Ausschüttung. Wer Blogtexte oder E-Books hat, die kopierrelevant gelesen werden, verschenkt sonst Geld, das die VG Wort für gesetzlich erlaubte Privatkopien und ähnliche Nutzungen einzieht.

Was ist der Unterschied zwischen Zugriffs- und Verbreitungsausschüttung?

Die Zugriffsausschüttung zählt Aufrufe über VG-Wort-Zählmarken und vergütet Texte, die den festgelegten Mindestzugriff im Kalenderjahr erreichen. Die Verbreitungsausschüttung gilt für Texte und E-Books ohne Zählmarke auf der jeweiligen Seite — ab Erscheinungsjahr 2026, einmalig, wenn Verbreitungskriterien erfüllt sind. Pro eigener Website und Meldejahr nur eines der beiden Verfahren.

Kann ich mein Amazon-KDP-E-Book bei der VG Wort melden?

Als Autor, wenn der Verlag nicht über Zählmarken meldet und das E-Book ab 2026 erschienen ist: über die Verbreitungsausschüttung, Formate ePub und/oder PDF ohne hartes DRM. Ob eine Ausschüttung folgt, hängt an den Verbreitungskriterien der VG Wort (unter anderem Verkaufszahlen oder Katalognachweise) — die Meldung allein garantiert nichts.

Wie lang muss ein Blogtext sein?

Zusammenhängende Texte ab 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen. Lyrik kann kürzer sein; für lyrische Kurztexte gelten Obergrenzen pro Jahr. Videos, Audio und reine Multimedia-Präsentationen sind nicht meldefähig.

Wann ist Meldeschluss?

Für die reformierte METIS-Ausschüttung gilt der 31. März (erstmals 2027 für das betreffende Meldejahr). Fristen und Übergangsregeln für ältere Zugriffsjahre stehen bei der VG Wort und in T.O.M. — vor dem Melden die aktuelle Seite lesen.


Mehr aus diesem Bereich: ISBN für Selfpublisher · Buchpreisbindung · Verlag gründen · KI-Kennzeichnung

Quellenorientierung: öffentliche Seiten der VG Wort zu Online/E-Books (METIS) und dem Portal T.O.M. Stand der Auswertung: 2026-08-23.